I. Die Antragstellerin erwarb eine Gesamtgrundschuld an 72 Sondereigentumseinheiten (64 Eigentumswohnungen und 8 im Teileigentum stehende Tiefgaragenstellplätze) in Höhe von ... DM nebst den damit gesicherten Forderungen, nachdem das zuständige Amtsgericht (AG) die Zwangsversteigerung der Sondereigentumseinheiten angeordnet hatte.
Das AG verband die Zwangsversteigerungsverfahren über die Sondereigentumseinheiten auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 18 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) und addierte in der Terminsbestimmung vom 7. Januar 2004 die bereits früher nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Grundstückswerte der Einzelobjekte auf ... EUR. Die Antragstellerin gab im Zwangsversteigerungstermin vom 24. Mai 2004 mit ... EUR das Meistgebot ab und erhielt durch Beschluss vom 8. Juni 2004 den Zuschlag. Rechte Dritter blieben nicht bestehen.
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