BFH - Beschluss vom 15.11.2007
V B 63/06
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 825
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 06.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 287/04

BFH - Beschluss vom 15.11.2007 (V B 63/06) - DRsp Nr. 2008/6089

BFH, Beschluss vom 15.11.2007 - Aktenzeichen V B 63/06

DRsp Nr. 2008/6089

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Publikumskommanditgesellschaft. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Entwicklung von Grundstücken, insbesondere die Übernahme der Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Gebiet des Zweckverbandes X (Zweckverband), deren Ausbau und Betrieb sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen.