A. Gegenstand der Vorlage
I. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erklärte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 1997 (Streitjahr) u.a. sonstige Einkünfte aus Spekulationsgeschäften i.S. des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Den vom Kläger ermittelten Spekulationsgewinn in Höhe von 1 752 DM berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erklärungsgemäß im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr vom 17. November 1998.
II. Entscheidung des Finanzgerichts
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