Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck der Erwerb und die Modernisierung von Miethausgrundstücken und der Erwerb, die Bebauung und Verwaltung von Grundstücken ist, hatte 1984 gegenüber de X-GmbH (GmbH) Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 1.390.417,43 DM, die in den Jahren 1982 und 1983 entstanden und in den Bilanzen dieser Jahre passiviert worden waren. Zur Abwendung einer möglichen Überschuldung der Antragstellerin "im Sinne der handels- und konkursrechtlichen Vorschriften" vereinbarten die Antragstellerin und die GmbH einen Rangrücktritt für Forderungen der GmbH in Höhe von 1 Mio DM. Die Vereinbarung lautete:
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