Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die in den Streitjahren als X-KG firmierte. Persönlich haftende Gesellschafterin war seit dem 1. Januar 1967 die P-GmbH, die im Jahre 1971 in die X-GmbH umbenannt wurde und mit Wirkung vom 1. Januar 1977 aus der Klägerin ausschied. Als persönlich haftende Gesellschafterin trat für sie zunächst die Y-GmbH und nach ihrem Ausscheiden mit Wirkung vom 1. Januar 1983 die Z-GmbH ein. Die persönlich haftenden Gesellschafter waren am Steuerbilanzgewinn der Klägerin nicht beteiligt. Kommanditisten waren in den Streitjahren die Brüder P und F mit einem Anteil von je 40 v.H. und L mit einem Anteil von 20 v.H. Mit Wirkung vom 1. Januar 1971 schied L und mit Wirkung vom 1. Januar 1977 schieden P und F aus der Klägerin aus. Kommanditistin wurde die Y-KG.
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