BFH - Beschluß vom 19.12.1997
X B 235/96

BFH - Beschluß vom 19.12.1997 (X B 235/96) - DRsp Nr. 1998/8996

BFH, Beschluß vom 19.12.1997 - Aktenzeichen X B 235/96

DRsp Nr. 1998/8996

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Anschaffungskosten für ein neues Betriebsgebäude streitig, das der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) zusammen mit einer Zuzahlung als Gegenleistung für die Veräußerung von zwei Betriebsgrundstücken erhalten hat.

Der Antragsteller ist Inhaber eines Gewerbebetriebs, der als Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung das Betriebsvermögen der Betriebs-GmbH in A hält. Der Antragsteller ist geschäftsführender Gesellschafter der GmbH.