BFH - Beschluß vom 20.01.1988 (I B 72/87) - DRsp Nr. 1996/12837
BFH, Beschluß vom 20.01.1988 - Aktenzeichen I B 72/87
DRsp Nr. 1996/12837
»Ein Antragsteller (Steuerausländer) trägt keinen Rechtsanspruch gegenüber dem BMF auf Unterlassung einer Auskunftserteilung gegenüber der zuständigen Finanzbehörde eines EG-Mitgliedstaates ohne Ersuchen schlüssig vor, wenn die beabsichtigte Auskunft lediglich einen Zahlungsvorgang betrifft und der Antragsteller nur darlegt, daß die Steuer- und Zollabteilung der zuständigen ausländischen Finanzbehörde einen Informationsaustausch untereinander pflege.«