I. Die Beteiligten streiten im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) über die Möglichkeit einer jetzigen GmbH und vormaligen
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH mit abweichendem Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni, ist zum 1. Juli 2002 durch Formwechsel aus einer KG entstanden. Die KG ist ihrerseits durch einem Umwandlungsbeschluss vom September 1991 auf der Grundlage von § 23 des Gesetzes über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (
Im Jahr 1994 passivierte die KG eine Sonderrücklage nach §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|