A. Anrufungsbeschluß des II. Senats, Sachverhalt
I. Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluß vom 24. Oktober 1984 II R 55/80 (Rechtssatz veröffentlicht in BFHE 142, 206, BStBl II 1985, 85) dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Sind Verwaltungsakte, die das Finanzamt im Jahre 1974 (Kraftfahrzeugsteuerbescheide) und im Jahre 1977 (Einspruchsentscheidungen) an eine GmbH gerichtet hat, die im Jahre 1972 mit ihrer Umwandlung in eine KG erloschen war, rechtswirksam, wenn sie in den Machtbereich der KG gelangt, von deren gesetzlichem Vertreter zur Kenntnis genommen und als für die KG bestimmt behandelt worden sind?
II. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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