I.
Das Finanzgericht (FG) hat den Antrag der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), einer GmbH, gegen den Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) wegen Aufhebung der Vollziehung der Zinsbescheide zur Körperschaftsteuer 1990 und 1991 abgelehnt und die Beschwerde zugelassen.
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