BFH - Beschluß vom 28.10.1997
VII B 183/96
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 683

BFH - Beschluß vom 28.10.1997 (VII B 183/96) - DRsp Nr. 1998/9137

BFH, Beschluß vom 28.10.1997 - Aktenzeichen VII B 183/96

DRsp Nr. 1998/9137

Gründe:

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hat zusammen mit anderen Tatbeteiligten in den Jahren 1971 bis 1973 insgesamt ... Mio. l steuerbegünstigtes Heizöl als Dieselkraftstoff zweckwidrig verwendet und wurde aufgrund dieser Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) nahm den Antragsteller neben den anderen Tatbeteiligten mit drei Haftungsbescheiden in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. DM in Anspruch. Nach Rücknahme der vom Antragsteller eingelegten Einsprüche wurden die Haftungsbescheide bestandskräftig. Auf die Steuerschulden entrichtete der Antragsteller durch Ratenzahlungen in den Zeiträumen von Mai 1977 bis November 1983 und von Mai bis September 1994 insgesamt 8000 DM. Darüber hinaus bezahlte das als Drittschuldner in Anspruch genommene Finanzamt A weitere 5000 DM. Von den Steuerschulden, die sich durch Zahlungen anderer Gesamtschuldner auf nunmehr 900000 DM reduziert haben, hat der Antragsteller insgesamt 13000 DM beglichen.