Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat dem Großen Senat des BFH durch Beschluss vom 17. September 2002 IX R 68/98 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
"Verlängert sich die Dreitagesfrist zwischen Aufgabe eines Verwaltungsaktes zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung -- AO 1977--), wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag?"
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