I. Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) hat zusammen mit seiner Ehefrau im Jahre 1985 in der X-Straße in H eine 81,26 qm große Wohnung gemietet. Er hat sich bei der Meldebehörde mit dieser Wohnung als Nebenwohnung angemeldet, während seine Ehefrau diese Wohnung als Hauptwohnung anmeldete. Dem Antragsteller stehen außerdem Räumlichkeiten im Hause seiner Eltern in S zur Verfügung; ein schriftlicher Mietvertrag wurde insoweit nicht abgeschlossen. Der Antragsteller ist dort mit Hauptwohnung gemeldet.
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