BFH - Urteil vom 01.08.1990 (II R 46/88) - DRsp Nr. 1996/10751
BFH, Urteil vom 01.08.1990 - Aktenzeichen II R 46/88
DRsp Nr. 1996/10751
»Nach § 93 Abs. 1 S. 1 BewG bildet jedes rechtlich selbständige Wohnungseigentum eine wirtschaftliche Einheit. Die Führung mehrerer rechtlich selbständiger Wohnungseigentumsrechte auf einem gemeinsamen Wohnungsgrundbuch und/oder das tatsächliche Aneinandergrenzen (Übereinanderliegen) der Wohnungen führt nicht dazu, daß diese Wohnungseigentumsrechte eine wirtschaftliche Einheit bilden (Abgrenzung zum Urteil vom 1. April 1987 II R 79/86, BFHE 150, 274, BStBl II 1987, 840).«