I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Vermögensberater für die A-Vermögensberatungs-AG - später B-Vermögensberatungs-AG - (AG) selbständig tätig. Er ermittelt seinen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die AG bietet ihren Vermögensberatern im Rahmen eines "Versorgungswerks" als freiwillige Leistung zwei Versorgungsleistungen an, die sog. Grundversorgung und die sog. Aufbauversorgung.
Die Grundversorgung besteht in der Übernahme von Beitragszahlungen zu einer Kapital-Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die der Vermögensberater bei der C-AG abzuschließen hat. Diese Leistungen erhalten Vermögensberater der AG, die einen bestimmten Mindestumsatz erbracht haben.
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