I. Der 1965 geborene Sohn A der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde am 01.10.1986 zum Grundwehrdienst, der damals 15 Monate dauerte, einberufen. Am 31.03.1987 wurde A zum Gefreiten ernannt und mit Wirkung vom 16.09.1987 als Offiziersanwärter mit der Dienstgradbezeichnung " Gefreiter OA " übernommen. Gleichzeitig wurde er in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit für 5 Jahre berufen. Vom ... September 1987 bis zum ... Juni 1988 besuchte A mit Erfolg den Offizierslehrgang bei der Offiziersschule der Luftwaffe. Im Lehrgangszeugnis heißt es: "Der Offiziersanwärter hat die Offizierprüfung bestanden. " Daraufhin erhielt er mit Wirkung vom 01.07.1988 den Dienstgrad eines Fahnenjunkers; gleichzeitig wurde er in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 5 eingewiesen.
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