BFH - Urteil vom 02.08.1988 (VII R 44/85) - DRsp Nr. 1996/13174
BFH, Urteil vom 02.08.1988 - Aktenzeichen VII R 44/85
DRsp Nr. 1996/13174
»Die Verleihung der Befugnis zum Führen des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist vom Nachweis einer besonderen Befähigung zur Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe abhängig. Der Nachweis muß sich darauf erstrecken, daß in besonderem Maße Kenntnisse und Fähigkeiten auf den in § 43 Abs. 2 S. 2 DVStB genannten Gebieten vorliegen.«