I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war einer von zwei Geschäftsführern einer GmbH, deren Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens im August 1985 mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) nahm den Kläger und den anderen Geschäftsführer der GmbH wegen rückständiger Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und Säumniszuschlägen als Haftungsschuldner nach § 69 i.V.m. § 34 der () in Anspruch. Die im Einspruchsverfahren auf insgesamt 13.320 DM herabgesetzte Haftungsschuld beruht auf den Feststellungen einer Lohnsteuer-Außenprüfung, die für eine Betriebstätte der GmbH durchgeführt worden war.
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