Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war nach Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung in der Zeit vom 1. September 1990 bis 31. März 1991 als freier Mitarbeiter bei den Steuerberatern K und M tätig. Anschließend absolvierte er seine Ausbildung als Rechtsreferendar. Seit Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem Vorbringen des Klägers ist er gegenüber den Mandanten der Steuerberater K und M nie selbst aufgetreten, sondern hat seine Leistungen ausschließlich gegenüber den Steuerberatern erbracht. Er hat lediglich Entwürfe von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen gefertigt, die unter der Verantwortung der Steuerberater abgegeben worden sind. Ferner hat er zur internen Verwendung Rechtsgutachten für steuerlich interessante Streitfälle erstellt.
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