I. Die am 22. Dezember 1991 verstorbene Klägerin und Rechtsvorgängerin des Revisionsbeklagten zu 1, der am 30. Januar 1988 verstorbene Rechtsvorgänger der Kläger und Revisionsbeklagten zu 2 bis 4 (Kläger zu 2 bis 4) sowie die Beigeladenen zu 1 und 2 waren neben dem am 16. April 1973 verstorbenen und von der Beigeladenen zu 2 im Wege der Nacherbschaft beerbten KR, Gesellschafter der OHG X, vormals Y-GmbH.
Gegenstand des Unternehmens war die Torfgewinnung sowie die Torfverarbeitung. Im März 1965 hatte die Y-GmbH ihr Vermögen unter Ausschluß der Abwicklung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes vom 12. November 1956 (BGBl I, 844) auf die gleichzeitig mit denselben Gesellschaftern errichtete OHG X übertragen. Die Umwandlung ist am 10. März 1965 in das Handelsregister eingetragen worden.
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