Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (im folgenden Grundstücks-GbR), deren Zweck darin bestand, das Grundstück W-Straße in H zu besitzen und zu verwalten. Das Grundstück hatte dem Kläger zu 1 gehört, der zusammen mit der Gründung der GbR im Dezember 1972 seiner Ehefrau (Klägerin zu 2) und seinem Sohn (Kläger zu 3) jeweils Miteigentumsanteile von je 1/4 unter dem Vorbehalt lebenslangen Nießbrauchs geschenkt hatte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|