I. Die Gemeinde X schloss am 13. Juli 1999 mit der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag, mit dem sie die bislang als Eigenbetrieb geführten Gemeindewerke X --Versorgungsbetrieb und Badepark-- mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31. Dezember 1998 gegen Gewährung eines Geschäftsanteils im Nennwert von ... DM auf die Klägerin übertrug. Die Ausgliederung wurde am 31. August 1999 im Handelsregister eingetragen. Zu dem dabei übergegangenen Grundbesitz gehörte u.a. ein Badepark.
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