BFH - Urteil vom 06.06.1993 (IX R 112/88) - DRsp Nr. 1996/9817
BFH, Urteil vom 06.06.1993 - Aktenzeichen IX R 112/88
DRsp Nr. 1996/9817
»Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Nießbrauchs an einem Grundstück sind nur dann - als nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers - zu berücksichtigen, wenn die Vereinbarungen über die Einräumung und Ablösung des Nießbrauchs steuerrechtlich anzuerkennen sind, insbesondere, wenn kein Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i. S. von § 42AO 1977 vorliegt.«