BFH - Urteil vom 06.09.1989 (II R 135/86) - DRsp Nr. 1996/10625
BFH, Urteil vom 06.09.1989 - Aktenzeichen II R 135/86
DRsp Nr. 1996/10625
»§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 GrEStG setzt voraus, daß der Berechtigte das Kaufangebot zum Nutzen der eigenen wirtschaftlichen Interessen verwertet (vgl. Urteil des BFH vom 16. Dezember 1981 II R 109/80, BFHE 135, 90, BStBl II 1982, 269). Dieses Tatbestandsmerkmal ist erfüllt, wenn der Berechtigte sich das Kaufangebot einräumen läßt, um damit eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Es ist nicht erforderlich, daß der angestrebte wirtschaftliche Erfolg tatsächlich eintritt.«