I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in den Jahren 1981 bis 1983 nur in der Schweiz wohnhaft und in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) nur beschränkt einkommensteuerpflichtig. Er war alleiniger Gesellschafter der S-GmbH, einer inländischen Kapitalgesellschaft.
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