BFH - Urteil vom 06.12.1996 (VI R 18/96) - DRsp Nr. 1997/4315
BFH, Urteil vom 06.12.1996 - Aktenzeichen VI R 18/96
DRsp Nr. 1997/4315
»Führt der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug im Beitrittsgebiet im zweiten Halbjahr 1990 in Übereinstimmung mit den für die Zeit ab 1. Juli 1990 ergangenen Arbeitshinweisen des Ministeriums der Finanzen der DDR durch, ist seine Haftungsinanspruchnahme ungeachtet dessen ermessenswidrig, daß die Arbeitshinweise erst im BStBl I vom 19. Oktober 1990 veröffentlicht worden sind.«