I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) reichten am 31.03.1980 die Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1978 ein. Darin erklärten sie auch Einkünfte aus Beteiligungen an auswärtigen Firmen, u.a. an der Firma L KG (KG) im Betrag von ... DM. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) führte die Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (
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