I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines am Stadtrand von A gelegenen Grundstücks, das er 1980 mit einem Einfamilienhaus bebaute. A liegt am Rand des Tieffluggebietes "area 1", in dem Militärflugzeuge Tiefflüge in einer geringen Höhe bis zu 75 m durchführten.
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