I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat Betriebsvermögen im Scheichtum Dubai am Persischen Golf und gewinnt dort Erdöl und Erdgas. Das Scheichtum Dubai gehört zu den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Mit den VAE besteht kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Die VAE erheben keine Vermögensteuer.
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