Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die Mitglieder der Erbengemeinschaft nach KX, der auf den 31. Dezember 1945 für tot erklärt wurde. Beteiligte Miterben sind die Witwe Frau AX und die Söhne K und HX. Zum Nachlaßvermögen der Erbengemeinschaft gehören land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die am 1. Januar 1972 insgesamt 7,48 ha umfaßten; davon entfielen 0,4 ha auf die Wohn- und Gebäudefläche 6,98 ha auf landwirtschaftliche Nutzung, 0,49 ha auf Wald und 0,02 ha auf ertraglose Flächen. Die Grundstücke sind als land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen auf die Erbengemeinschaft übergegangen und danach weiter land- und forstwirtschaftlich genutzt worden. Die Miterben waren Mitunternehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.
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