BFH - Urteil vom 07.12.1988 (I R 15/85) - DRsp Nr. 1996/13322
BFH, Urteil vom 07.12.1988 - Aktenzeichen I R 15/85
DRsp Nr. 1996/13322
»1. Der Senat eines FG ist nicht ordnungsgemäß besetzt, wenn die Vertretung des Vorsitzenden dem regelmäßigen Vertreter nicht nur vorübergehend überlassen wird.2. Eine nicht nur vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden Richters liegt vor, wenn er infolge Todes, Dienstunfähigkeit, Erreichens der Altersgrenze oder Versetzung in ein anderes Amt von seiner bisherigen Tätigkeit auf Dauer ausgeschlossen ist.«