I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine AG, war im Streitjahr 1966 als Kommanditistin an der W KG (KG) zu 62,76215 v.H. beteiligt. Zum Gesamthandsvermögen der KG gehörten 50 v.H. der Kuxe an der Gewerkschaft G, einer bergrechtlichen Gewerkschaft neuen Rechts. Die genannten Beteiligungsverhältnisse bestanden sowohl vor als auch nach dem 1. Januar 1966 jeweils länger als 12 Monate.
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