I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) - eine GmbH - nutzte im Erhebungszeitraum 1987 (Streitjahr) einen von ihr gepachteten Gewerbebetrieb und zahlte dafür einen Pachtzins von insgesamt rd. 315.000 DM. Der Teil des Pachtzinses, der für die Benutzung der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des Pachtbetriebs zu entrichten war, betrug 248.000 DM. Die Verpächterin des Betriebs war gewerbesteuerpflichtig.
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