Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Die Klägerin errichtete aufgrund der Baugenehmigung vom 25. April 1984 in den Jahren 1984 und 1985 auf ihrem im Jahr 1983 für 350000 DM erworbenen, ca. 1000 qm großen Grundstück ein Zweifamilienhaus für 1029231 DM. Die Kläger bewohnen die 199 qm große Hauptwohnung seit 13. April 1985 selbst. Die 51 qm große Einliegerwohnung vermieteten sie (Mieteinnahmen: 1985: 2700 DM; 1986: 5550 DM; 1987: 5850 DM). Das Haus wurde im Ertragswertverfahren bewertet.
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