Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war seit 1965 bei der Firma A beschäftigt. Ihm war --wie allen Werksangehörigen-- das Recht eingeräumt worden, Waren verbilligt zu beziehen. Diese Vergünstigungen hat der Kläger regelmäßig in Anspruch genommen. In den Jahren 1989/1990 wurde A wie folgt umstrukturiert: Die Produktion und den Vertrieb der Waren übernahm die Tochtergesellschaft B. Der bisherige Arbeitsbereich des Klägers ging auf die Tochtergesellschaft C über. Die Arbeitsverhältnisse der von der Umstrukturierungsmaßnahme betroffenen Mitarbeiter der A gingen unverändert auf B bzw. C über (§ 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Kläger wurde von der C übernommen, die seit dem 1. Januar 1990 seine Arbeitgeberin ist.
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