I. Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit drei Gesellschaftern, die am 20. August 1982 gegründet worden ist. Die drei Gesellschafter kauften durch notariell beurkundeten Vertrag vom 26. August 1982 "im Rechtsverhältnis einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts" ein bebautes Grundstück.
Verkäufer war der Konkursverwalter über das Vermögen der 1980 in Konkurs gegangenen Grundstückseigentümerin, einer KG. Im Grundbuch war zu diesem Zeitpunkt ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen.
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