I. Kläger ist ein Bundesland. Das Finanzamt hat für diesem gehörenden Grundbesitz Einheitswertfeststellungsbescheide erlassen.
Die Klage, mit der die teilweise Aufhebung dieser Einheitswertbescheide begehrt wird, hat das Finanzgericht (FG) als unzulässig abgewiesen, weil es sich um einen Insichprozeß handele: zur Schlichtung eines Streits zwischen den beiden zuständigen Ressortministern sei nach der Landesverfassung die Landesregierung berufen.
II. Die Revision des Klägers ist begründet.
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