BFH - Urteil vom 09.10.1996
XI R 71/95
Normen:
EStG § 16 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
BB 1997, 512
BB 1997, 819
BFHE 181, 452
DB 1997, 1697
DStR 1997, 360
NJW-RR 1997, 1185
Vorinstanzen:
FG Nürnberg,

BFH - Urteil vom 09.10.1996 (XI R 71/95) - DRsp Nr. 1997/2721

BFH, Urteil vom 09.10.1996 - Aktenzeichen XI R 71/95

DRsp Nr. 1997/2721

»Überträgt ein Bezirkshändler, der Produkte eines Unternehmens über Beraterinnen im sog. Heimvorführungs-Vertriebssystem verkauft, die Rechte aus seinen Verträgen mit den Beraterinnen entgeltlich auf einen Dritten und erwirbt er gleichzeitig die Rechtspositionen aus den Verträgen eines anderen Bezirkshändlers mit dessen Beraterinnen, um in Fortführung seines bisherigen Bezirkshändlervertrages die Produkte des Unternehmens an einem anderen Ort zu vertreiben, so liegt weder eine Betriebsveräußerung noch eine Betriebsaufgabe vor.«

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1, 3 ;

Gründe: