Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, und die GmbH (GmbH) sind durch Betriebsaufspaltung miteinander verbundene Unternehmen. In den Streitjahren 1982 und 1983 führte die Klägerin im Wege der Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern Investitionen in Höhe von 331.440 DM und 1.433.706 DM durch. Die Wirtschaftsgüter überließ sie der Betriebsgesellschaft zur Nutzung.
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