I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Bank. Sie finanzierte Leasing-Geschäfte der L-GmbH, indem sie Forderungen der GmbH ankaufte. Zur Sicherheit ließ sie sich u.a. das Eigentum an den Leasing-Gegenständen von der L-GmbH übertragen.
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