I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erzielte im Streitjahr 1993 als Geigerin bei einem Orchester Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ihr Instrument war über ihren Arbeitgeber mit einer Deckungssumme in Höhe von 650 000 DM versichert. Nach den Angaben der Klägerin hatte sie die Violine im November 1988 für 282 645 DM durch ihren früheren Ehemann ersteigern lassen.
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