I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die seit dem 1. Januar 1985 das bis dahin von A betriebene Fuhr- und Abbruchunternehmen fortführte. Alleinige Anteilseigner der Klägerin waren 1984 und auch noch im Erhebungszeitraum 1990 (Streitjahr) A mit 55 v.H. und dessen Sohn B mit 45 v.H. A verpachtete der Klägerin bis zum 31. Dezember 1989 sein gesamtes bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen, bestehend u.a. aus
a) Grundstücken mit Bauten,
b) Fuhrpark (u.a. LKW) sowie
c) technischen Anlagen, Maschinen und Betriebsausstattung (u.a. Bagger, Kräne, Radlader).
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