I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der mit der Klägerin, seiner Ehefrau, zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, erwarb am 12. Juni 1979 als Gründungsgesellschafter einen Gesellschaftsanteil an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts X & Y (im folgenden "GbR"), die den Erwerb des Grundstücks G sowie die Modernisierung des darauf befindlichen Gebäudes zum Gegenstand hatte. Am 19. Dezember 1979 veräußerte der Kläger seinen Gesellschaftsanteil mit einem Gewinn von 39420 DM.
Diesen Gewinn rechnete der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--), als er von dem Vorgang Kenntnis erhielt, im Bescheid vom 27. Dezember 1985 unter Berufung auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für 1979 maßgeblichen Fassung (a.F.) der Bemessungsgrundlage hinzu und setzte die Einkommensteuerschuld der Kläger für 1979 entsprechend höher fest.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|