I. Dem Steuerberater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) ist die Einspruchsentscheidung wegen Umsatzsteuer 1979 bis 1981 vom 18. September 1984 mit Postzustellungsurkunde (PZU) am 11. Oktober 1984 zugestellt worden. Die durch Rechtsanwalt E erhobene Klage wegen Umsatzsteuer 1979 bis 1981 ist am 28. Dezember 1984 beim Finanzgericht (FG) eingegangen. Mit ihr hat der Kläger beantragt, ihm gegen die Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Diesen Antrag hat er wie folgt begründet:
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