I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Vorstandsmitglied einer inländischen Aktiengesellschaft (AG). Am 29. Dezember 1982 reichte er seine Einkommensteuererklärung 1982 beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) ein. Das FA veranlagte ihn am 28. Februar 1983 zur Einkommensteuer 1982. Der Bescheid wurde bestandskräftig.
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