I.
Für das Halten eines Sattelanhängers der Klägerin und Revisionsklägerin, einer internationalen Spedition, setzte das beklagte und revisionsbeklagte Finanzamt die bis dahin ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer nach der rückwirkenden Aufhebung von §
Das Finanzgericht (FG) wies die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage ab (Urteil vom 20.10.1992 2 92 015 K 5, Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 104).
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