I.
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 06.03.1978 erwarb die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) das Erbbaurecht an einem in A gelegenen Grundstück mit aufstehenden Gebäuden für einen Kaufpreis von ... DM. Veräußerin war die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Objekt A mbH in B.
Die Klägerin war mit Gesellschaftsvertrag vom 03.03.1978 gegründet worden. Persönlich haftende Gesellschafter waren zunächst die C Grundstücksvermietungsgesellschaft mbH, sowie die Herren D und E; die persönlich haftenden Gesellschafter hatten keine Einlage geleistet. Der einzige Kommanditist der Gesellschaft, die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Objekt A mbH, die Veräußerin des Erbbaurechts nebst Gebäuden, hatte eine Hafteinlage von 10.000 DM geleistet.
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