BFH - Urteil vom 11.10.1989 (II R 147/85) - DRsp Nr. 1996/10697
BFH, Urteil vom 11.10.1989 - Aktenzeichen II R 147/85
DRsp Nr. 1996/10697
»Nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt ein mit einem genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen geschlossener, notariell beurkundeter "Bewerbervertrag", dessen erklärter Sinn es ist, die Beziehungen zwischen dem künftigen Erwerber und dem Wohnungsunternehmen bis zum Abschluß eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung festzulegen und in dem sich beide Vertragsteile gegenseitig verpflichten, einen Kaufvertrag nach Muster abzuschließen, sobald der Erwerber die ihm obliegenden Leistungen erbracht hat.«