Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, an der als einziger Kommanditist Z beteiligt ist. Sie hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (1. April bis zum 31. März).
Mit notariellem Vertrag vom 30. März 1987 erwarb die Klägerin von Z ein Zweifamilienhaus zum Preis von 900000 DM. In Anrechnung auf den Kaufpreis verpflichtete sich die Klägerin, in Höhe von 500000 DM grundpfandrechtlich gesicherte Verbindlichkeiten des Z zu übernehmen und den Restbetrag von 400000 DM an Z auf dessen Kapitalkonto zu zahlen.
Vor der Veräußerung war das Grundstück teils fremdvermietet, teils zu eigenbetrieblichen Zwecken der Klägerin und teils zu privaten Wohnzwecken des Z genutzt worden. Dementsprechend gehörte der eigenbetrieblich genutzte Anteil (11,72 v.H.) nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten damals zum Sonderbetriebsvermögen des Z (Abschn. 14 Abs. 2 der Einkommensteuer-Richtlinien --
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