I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bei der K. GmbH beschäftigt. Diese beging im Streitjahr 1982 ihr 25jähriges Betriebsjubiläum. Sie zahlte aus diesem Anlaß im November 1982 an ihre Mitarbeiter eine Jubiläumszuwendung, die nicht versteuert wurde. Die Jubiläumszuwendung wurde in der Weise berechnet, daß 50 v.H. eines Monatslohns sowie ein Betrag von 5 DM pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, höchstens jedoch 1.200 DM, ausbezahlt wurden.
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